umfasst den Teil des Zivilrechts, der sich mit dem Grund und Boden einschließlich der sich darauf befindenden Gebäuden befasst.
Hierbei handelt es sich um ein Rechtsgebiet, welches nicht in einem einzelnen Gesetz – z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – geregelt ist, sondern eine Vielzahl von Rechtsfragen und Rechtsgebieten berührt.
Nach unserem Verständnis als Rechtsanwälte für Immobilienrecht umfasst das Immobilienrecht jedoch mehr als die einschlägigen Vorschriften zu Fragen, die Grundstücke, Gebäude sowie Miet- und Pachtverträge betreffen. Eine fundierte Beratung erfordert insbesondere auch übergreifende Kenntnisse in den Bereichen Finanzierung, Kapitalanlagerecht sowie Steuer- und Erbrecht.
Ein Immobilienprojekt steht und fällt mit dem richtigen Einstieg.
Zunächst bilden die Gestaltung und Verhandlung von Maklerverträgen den Grundstock für den Erwerb einer Immobilie, ob zu gewerblichen oder wohnwirtschaftlichen Zwecken. Darüber hinaus gilt es Finanzierungskonzepte zu entwickeln und Verhandlungen mit Banken und Behörden zu führen.
Bei der Prüfung, Verhandlung und Optimierung von Grundstücks- und Erbbaurechtskaufverträgen begleiten und betreuen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen, gleich ob zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Art. Unterstützt werden wir hierbei von unserem Netzwerk an Notaren und Sachverständigen, mit welchem wir langjährig vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Im Zusammenhang mit der Herstellung von Gebäuden und Wohnungen decken wir durch unsere Sachkunde im privaten Bau- und Architektenrecht alle Problemstellungen ab und gewährleisten, dass auch in der »heißen Phase« des Baus bei entsprechend fachkundiger Begleitung Fehler möglichst gar nicht passieren. Lassen sich solche nicht vermeiden, unterstützen wir Sie außergerichtlich wie gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Auch in der Phase der Nutzungsaufnahme begleiten wir Sie bei der Erstellung und Verhandlung von gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Miet- und sonstigen Nutzungsverträgen und optimieren so Ihren Kapitaleinsatz durch eine tragfähige vertragliche Basis.
Im Vergleich zu anderen Anlageformen steht beim Erwerb einer Immobilie häufig der Gedanke einer stabilen Wertentwicklung und sicheren Altersvorsorge im Vordergrund. Der Weg zu den eigenen vier Wänden ist jedoch mühsam und oft mit vielen Problemen behaftet. Die Schwierigkeiten beginnen in der Regel schon beim Bau.
Ganz gleich ob Wohn- oder Gewerbeimmobilie – weitere Auseinandersetzungen sind meist schon vorprogrammiert, da nicht nur Mieter und Vermieter, sondern auch Nachbarn, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen gerne miteinander streiten. Um Ärger zu vermeiden, umfasst unser Beratungsspektrum folgende Themen:
Architektenrecht,
Bank- und Kapitalanlagerecht,
Öffentliches und privates Baurecht,
Gewerbliches und privates Mietrecht,
Erbbau- und Steuerrecht,
Immobilien- und Hypothekenrecht,
Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht sowie
Zwangsversteigerungsrecht.
Ebenso beraten wir auch bei Verkauf oder Vermietung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Eine immer größere Rolle spielt dabei der Wunsch vieler Mandanten nach dem Erwerb einer Immobilie im Ausland.
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