Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin

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Das Immobilienrecht regelt alle Fragen rund den Immobilien- und Grundstückskauf. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Bereich das Grundstücks- und Grundstücksverkehrs-recht, das private Baurecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie teilweise auch öffentliches Recht (Bauplanungs-, Bauordnungs- und Umweltrecht).

Rechtsgeschäfte hinsichtlich Immobilien unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So muss zum Beispiel der Kauf einer Immobilie zwingend notariell beurkundet werden und zusätzlich eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen.

Rechtliche Probleme im Bereich des Immobilienrechts treten insbesondere bei Fragestellungen um die Höhe der Grundsteuer bzw. der Grunderwerbsteuer auf, beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, bei Sach- oder Rechtsmängeln (Gewährleistung und Schadensersatz) oder dem Kauf von Grundstücken, die mit einer Hypothek belastet sind. Weitere Problemfelder im Immobilienrecht sind Nutzungsrechte an Grundstücken und Aufbauten, z.B. ein Nießbrauch an einem Haus. Zusätzliche Problemfelder bietet der gewerbliche Immobilienhandel.

Eine kurze Einführung mit einem Überblick über die wichtigsten Fragestellungen und größten Herausforderungen, welche das jeweilige Rechtsgebiet der Praxis stellt, finden Sie hier.

  • Miet- und Pachtrecht
  • Maklerrecht
  • Grundstücksrecht
  • Baurecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Kündigungssperrklauselverordnung

Die folgenden Seiten von Rechtsanwalt Immobilienrecht Berlin sollen Ihnen einen Einblick in das sehr komplexe Rechtsgebiet Immobilienrecht aus Praktikersicht gewähren. Die Beratung durch einen im Immobilienrecht fachkundigen Rechtsanwalt können und wollen sie nicht ersetzen.

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