Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht aller privaten Gemeinschaften, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck freiwillig zusammenschließen. Die Rechtsmaterie kann man unterteilen in das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände (Personenrecht, Organisationsrecht, Schuldrecht), zum anderen in das Recht der kooperativen Vertragsverhältnisse ohne organisationsrechtliche Merkmale (reines Schuldrecht).

Eine Gesellschaft ist eine private Personenvereinigung, deren Mitglieder sich
rechtsgeschäftlich zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Nach dieser Definition sind folgende gesetzlich geregelten Verbände als Gesellschaften zu qualifizieren:

  • rechtsfähiger Verein, §§ 21 ff BGB
  • nichtrechtsfähiger Verein, § 54 BGB
  • GbR, §§ 705 ff BGB
  • oHG, §§ 105 ff HGB
  • KG, §§ 161 ff HGB
  • stille Gesellschaft, §§ 230 ff HGB
  • Partnerreederei, §§ 489 ff HGB
  • AG, §§ 1 ff AktG
  • KG aA, §§ 278 ff AktG
  • GmbH, §§ 1 ff GmbHG
  • eGen, §§ 1 ff GenG
  • VVaG, §§ 15 ff VAG
  • EWIV
  • freiberufliche Partnerschaft, §§ 1 ff PartGG

Gesellschaftsrecht ist Grundlage fast einer jeden Zusammenarbeit zwischen mehreren Personen im Geschäftsverkehr. Dies gilt auch und insbesondere für den Immobiliensektor.

Besondere Bedeutung kommt im Gesellschaftsrecht auch dem im Gesellschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt bei der Prozessführung zu. Um die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen, aber auch um die Fortführung und Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, sind häufig gerichtliche Verfahren notwendig, die wir souverän und entschieden für Sie führen.

Wir bieten Rat und Tat in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, insbesondere:

  • Gesellschaftsverträge für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Gesellschafterversammlungen
  • Beschlussfassung
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Gesellschafterstreit
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Umwandlung; Spaltung, Verschmelzung und Formwechsel
  • Gründungen, Fusionen und Liquidationen
  • Unternehmenskäufe und Transaktionen
  • Kooperationsmodelle und -verträge
  • Finanzierungs- und Investitionsmodelle
  • Treuhandmodelle
  • Joint Ventures
  • Restrukturierung und Sanierung

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