Forderungsmanagement

Offene Rechnungen sind für Unternehmen immer ein großes Problem – mühevolle Mahnungen und fehlende Liquidität sind die Folge.

Unser Forderungsmanagement in Ihrem Unternehmen ist darauf gerichtet, dass offene Forderungen so sicher und zügig wie möglich beglichen werden. Das Forderungsmanagement gehört in den Bereich des Rechnungswesens. Die Strategien und Herangehensweisen stammen aus dem anglo-amerikanischen Kulturkreis sind aber mittlerweile auch in Deutschland gängige Geschäftspraktiken.

Das Forderungsmanagement soll Zahlungsausfälle so gering wie möglich halten und trägt dadurch zur Liquidität eines Unternehmens bei. Dazu sind im Einzelfall eine Reihe von vielfältigen Tätigkeiten notwendig. Neben einer korrekten und zügigen Fakturierung zählen auch risikomindernde Strategien wie die Bonitätsfeststellung und das Festlegen von Zahlungskonditionen, die Debitorenbuchhaltung und das Mahn- und Inkassowesen dazu. Auch Strategien aus dem Bereich des Factorings können zum Forderungsmanagement gehören. 

Ob lediglich es lediglich um die konsequente gerichtliche Durchsetzung einer Ihrer Forderungen geht oder sie den gesamten Bereich auszulagern wünschen, STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei verfügt über die Struktur und die Ressourcen auch Ihr Unternehmen in diesem Bereich vollständig zu entlasten.

Unsere Leistungen für Sie im Detail:

1. Debitorenmanangement:
Durch ein gut organisiertes Forderungsmanagement, kann ein Inkassoverfahren bereits im Vorfeld vermieden werden.

  • Erstes und zweites Mahnschreiben auf Briefbogen und im Namen des Auftraggebers

2. Vorgerichtliches Inkassoverfahren:
Im Rahmen des vorgerichtlichen Inkassoverfahrens machen wir Ihre offenen Forderungen konsequent und lösungsorient bei Ihrem Schuldner geltend.

  • Letzte Zahlungsaufforderung per Anwaltsschreiben
  • Intensives aktives Telefoninkasso (inbound und outbound)
  • Ermittlungstätigkeiten hinsichtlich Aufenthalt und finanzieller Situation des Schuldners
  • Abschluss von Teilzahlungsvereinbarungen inkl. Schuldanerkenntnis
  • Zahlungsüberwachung

3. Gerichtliches Mahn- und/oder Klagverfahren:
Falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, führen wir für Sie ein gerichtliches Mahnverfahren und/oder erheben für Sie Klage und betreiben im Anschluss das Vollstreckungsverfahren.

  • Permanente Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
  • Regelmäßige schriftliche Zahlungsaufforderung und Telefoninkasso
  • Ausschöpfen aller gesetzlich zur Verfügung stehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Sie haben bereits eine Vielzahl von Schuldnern und wollen sich nun endlich um die Beitreibung bemühen? Laden Sie sich hier unser Schuldnerdatenblatt herunter, füllen Sie die erforderlichen Passagen aus und übersenden Sie uns die Unterlagen z.B. per Email oder Fax. Nach einem kurzen Telefonat beginnen wir die Beitreibung Ihrer Forderungen noch am selben Tage!

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